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Kanzleireinigung · Mönchengladbach & Umgebung

Kanzleireinigung in Mönchengladbach

Für Rechtsanwaltskanzleien, Notariate, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: regelmäßige Reinigung nach Kanzleischluss, durch dieselbe Person und mit schriftlicher Verschwiegenheitsverpflichtung.

In einer Kanzlei liegen Mandantenakten auf dem Tisch, Bildschirme sind entsperrt, im Besprechungsraum stehen noch Unterlagen. Wer dort reinigt, braucht mehr als einen Wischmopp: klare Regeln und Vertrauen.

Berufsgeheimnisträger müssen Dienstleister, die Einblick in geschützte Informationen erhalten können, zur Verschwiegenheit verpflichten (§ 203 StGB, z. B. § 43e BRAO, § 62a StBerG, § 26a BNotO). Wir unterschreiben diese Verpflichtung vor dem ersten Einsatz – Sie müssen sie nicht erst selbst aufsetzen.

Hand im Handschuh reinigt eine Türklinke mit einem Mikrofasertuch

Unsere Regeln in Ihren Räumen

  • Unterlagen, Akten und Post fassen wir nicht an – auch nicht zum Abstauben.
  • Keine Fotos in Ihren Räumen, keine Begleitpersonen.
  • Schlüssel werden mit Code statt Adresse gekennzeichnet und im Schlüsselprotokoll geführt.
  • Alarmcodes kennt nur die eingesetzte Reinigungskraft.
  • Aktenvernichtungsbehälter werden nicht geöffnet.
Leistungsverzeichnis

Das ist enthalten

Typischer Umfang – im Angebot passen wir ihn an Ihre Räume an.

BereichLeistungHäufigkeit
Büros & ArbeitsplätzePapierkörbe leeren, freie Flächen abstauben, Böden saugen/wischen, Türklinken und Schalter2× pro Woche
Empfang & WartebereichTheke, Glastische, Sitzmöbel, Eingangstür2× pro Woche
BesprechungsraumTisch, Stühle ausrichten, Gläser in die Spülmaschine2× pro Woche
KücheOberflächen, Spüle, Außenfronten, Spülmaschine ausräumen2× pro Woche
SanitärWC, Waschbecken, Spiegel, Armaturen, Nachfüllen2× pro Woche
Heizkörper, Fensterbänke, Sockelleistenfeucht reinigen1× pro Monat
Preisbeispiel

Beispiel: Kanzlei mit ca. 220 m², 9 Arbeitsplätzen, Empfang, Besprechungsraum, Küche und 2 WCs – Reinigung dienstags und freitags ab 17:30 Uhr.

ab 825 € netto / Monat

Zzgl. 19 % USt. Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

Häufige Fragen

Fragen zur Kanzleireinigung

Unterschreiben Sie eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB?

Ja. Vor dem ersten Einsatz unterschreibt jede Person, die bei Ihnen reinigt, eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung. Wenn Ihre Kanzlei ein eigenes Muster verwendet, unterschreiben wir auch dieses.

Wann wird gereinigt?

Nach Kanzleischluss, meist zwischen 17 und 21 Uhr, oder früh morgens zwischen 6 und 8 Uhr – immer am selben Tag zur selben Uhrzeit.

Was passiert, wenn ein Schlüssel verloren geht?

Wir melden den Verlust sofort. Unsere Betriebshaftpflicht umfasst Schlüsselverlust. Da Schlüssel nur mit einem Code gekennzeichnet sind, ist aus einem gefundenen Schlüssel keine Adresse ablesbar.

Kostenlose Besichtigung anfragen

Sagen Sie uns kurz, um welche Räume es geht. Wir schauen sie uns 20 Minuten an und schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein Festpreisangebot – unverbindlich.

Telefon oder E-Mail genügt – wir melden uns innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr). Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage, siehe Datenschutz.